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Der eigene Kleingarten

 

Der eigene Kleingarten -

kleine grüne Idyllen für Jung und Alt 

Das Image vom Gartenzwergparadies trifft schon lange nicht mehr zu. Wer nur eine Wohnung  besitzt, muss nicht automatisch auf einen Garten verzichten. Immer mehr werden Kleingärten  als preisgünstiges Rückzugsgebiet aus den städtischen Betonwüsten. Kleingärten sollen der Erholung in der Natur dienen und nach dem Vorbild alter Bauerngärten den Anbau von Obst,  Gemüse und natürlich von Blumen ermöglichen. Kreativität und Fantasie sowie fachliches  Know-How sind dabei gefragt.

Was mit eigenen Händen gesät und gepflanzt ist, kann danach geerntet werden. Hier ist "Bio" wirklich noch "Bio", wenn man sein eigenes unbehandeltes Obst und Gemüse erntet.

Haben wir Ihr Interesse an einem eigenen Kleingarten geweckt?

            ⇒ aktuelle Angebote freier Gärten

Der Rest ist mehr oder weniger nur noch Formsache:

Sie wollen Mitglied in unserem Kleingartenverein werden?
Mitglied kann jeder werden, der sich verpflichtet, die Parzelle zu pflegen, die Vereinssatzung und Gartenordnung einzuhalten.

            Vereinssatzung

            ⇒ Kleigartenordnung


Gartenvergabe: Sie können sich jederzeit während der Sprechstunden in unserem  Vereinsheim über die Gärten informieren, die zur Übergabe anstehen.

            ⇒ aktuelle Angebote freier Gärten

Bitte beachten Sie, dass jeder Pächterwechsel über den Vorstand  abgewickelt werden muss! Deshalb setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

             Sprechzeiten des Gartenvorstand     

 

Pacht des Garten: Jedes neue Mitglied hat eine einmalige Aufnahmegebühr
von 15,- € und zuzüglich eine Kaution in Höhe von 200,- € an den Gartenverein zu zahlen.
In den meisten Gärten steht eine Gartenlaube oder ein Geräteschuppen. Die Gartengeräte können oft vom Vorpächter mit übernommen werden. Den Kaufpreis (für die gesamte Parzelle) wird vom Vorpächter gestellt und betrifft den Verein nicht.
 

Laufende jährlichen Kosten: Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch laufende jährliche Kosten an. Die laufenden Unkosten setzen sich aus Mitgliedsbeitrag, Pachtzins pro m², Wassergeld, sowie freiwillig Laubenversicherung zusammen. Stromkosten rechnet die jeweilige Stromgemeinschaft der einzelnen Anlagen selber ab.

Jährlicher Arbeitseinsatz: Die Kleingartengemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen. Kurz gesagt: Jeder muss ran. Es werden jährlich Termine für die Arbeitseinsätze festgelegt.  Wird der Arbeitseinsatz ausnahmsweise einmal nicht erbracht, muss ein Ersatzbetrag in Höhe von 100,- € bezahlt werden.

           

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